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Sie haben Fragen?

Viele Fragen lassen sich in wenigen Minuten klären – melden Sie sich gern.
Vielleicht finden Sie aber die Antwort schon unten in den allgemeinen Fragen und Antworten
Fragen und Antworten speziell zu den einzelnen Tarifen finden Sie jeweils der Seite zu dem Tarif.

Für Rückfragen

Susanne Christahl 

Sie erreichen mich telefonisch unter 0170 – 8826 999 oder per Mail unter info@benefits-and-more.de
Haben Sie Fragen zu den Leistungen oder zur Auswahl des passenden Tarifs?
Melden Sie sich gern – ich unterstütze Sie dabei. Wenn ich einmal nicht direkt erreichbar bin, rufe ich Sie schnellstmöglich zurück.

Tel: 0170-88 26 999       Email: info@benefits-and-more.de 

Allgemeine Fragen und Antworten 

Rund um die Familie

Als Familienangehörige mit einem Wohnsitz in Deutschland gelten:
- Ehegatten
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- eingetragene Lebenspartner
- Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, sofern ein Anspruch auf Unterhalt besteht.

Familienangehörige können sich im Rahmen der angebotenen Tarife ebenfalls absichern. Der Umfang des Versicherungsschutzes darf dabei maximal dem Tarif entsprechen, den der Mitarbeiter selbst gewählt hat.

Was passiert bei neuen Familienmitgliedern?
Neue Ehegatten oder Lebenspartner können innerhalb von 3 Monaten nach Eheschließung oder Beginn der häuslichen Gemeinschaft versichert werden. Neugeborene oder adoptierte Kinder können ebenfalls nachversichert werden, wenn der Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Geburt oder Adoption gestellt wird.

Neue Mitarbeitende

Sie können sich und ihre Familie in den ersten 3 Monaten ab Diensteintritt absichern

Es besteht bereits eine Zusatzversicherung

Ja, es kann eine Doppelversicherung bestehen. Die Leistungen aus der anderen Versicherung sind zuerst in Anspruch zu nehmen. Von den tariflichen Leistungen der bKV wird die Vorleistung abgezogen - sei es die gesetzliche Kassenleistung oder eine private Kranken (Zusatz) versicherung. 

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit? Wie sieht die Kündigungsfrist aus?

Die Tarife der Gesundheitsleitungen werden zunächst für die Dauer von 2 Versicherungsjahren abgeschlossen. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Was ist beim Ausscheiden aus der Gemeindeverwaltung bzw. Rentenbeginn?

Der Vertrag kann unverändert zu den abgeschlossenen Konditionen weitergeführt werden. 

Welche individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden übernommen?

Viele medizinische Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur eingeschränkt übernommen. Über das Gesundheitsbudget dieser Zusatzversicherung können jedoch auch zahlreiche dieser sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen erstattet werden.