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Privatpatient im Krankenhaus

Als Privatpatient im Krankenhaus haben Sie mehr Wahlmöglichkeiten und zusätzlichen Komfort während einer Behandlung.

Ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Versorgung liegt vor allem bei der ärztlichen Behandlung. Privatpatienten können sich häufig von Chefärzten oder spezialisierten Fachärzten persönlich behandeln lassen. Diese Leistungen werden über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In vielen Fällen können Ärzte ihre Leistungen dabei auch über die üblichen Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus abrechnen, wenn dies medizinisch begründet ist oder ein besonders hoher Aufwand entsteht. Diese Zusatzversicherung übernimmt solche Mehrkosten und sorgt damit für zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Viele Menschen entscheiden sich deshalb für eine entsprechende Zusatzversicherung, um im Falle eines Krankenhausaufenthalts mehr Wahlfreiheit bei der Behandlung und bessere Rahmenbedingungen während des Aufenthalts zu haben.

Schnell und unkompliziert abgesichert

Der Abschluss dieser Zusatzversicherung ist besonders einfach: Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Damit können Sie die Leistungen ohne aufwendige Prüfung nutzen.

Bitte beachten Sie jedoch:
Bereits bestehende schwere Erkrankungen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Alle anderen gesundheitlichen Risiken sind im vereinbarten Leistungsumfang abgesichert.

Ausschlüsse bedeuten keine komplette Ablehnung

Wenn Sie beispielsweise an Bluthochdruck leiden, betrifft der Ausschluss ausschließlich diese Diagnose und Erkrankungen, die damit zusammenhängen. Andere Erkrankungen oder Unfälle – etwa ein komplizierter Knöchelbruch – sind davon nicht betroffen und weiterhin versichert. Abgeschlossene und ausgeheilte Erkrankungen führen in der Regel nicht zu einem Ausschluss. Auch früher behandelte Krankheiten, bei denen aktuell keine Beschwerden oder Behandlungen mehr bestehen, können daher grundsätzlich mitversichert sein.

 Was sind Alterungsrückstellungen? 

 Ein Teil Ihres Beitrags wird heute für später zurückgelegt. 
 So bleiben Ihre Beiträge im Alter stabiler und planbarer. 

Beiträge ohne Alterungsrückstellungen

Die Beiträge orientieren sich am jeweiligen Alter der versicherten Person. Wenn eine neue Altersstufe erreicht wird, passt sich der Beitrag entsprechend der Stufe an. Das bedeutet: Der Beitrag steigt im Laufe der Jahre schrittweise, bleibt dafür aber zu Beginn deutlich niedriger als bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen.

Sobald eine versicherte Person das 5., 15., 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. bzw. 65. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des hierauf folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.


Downloadbereich:

Flyer: Privatpatient im Krankenhaus