
Das E-Rezept wurde für gesetzlich Versicherte zum 1. Januar 2024 eingeführt. Für Privatversicherte ist das E-Rezept nicht verpflichtend. Bitte beachten Sie daher:
Bei Medikamenten-Zuzahlungen brauchen wir die Apothekenquittung mit Ihrem Namen
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder bei verordneten Arzneimitteln von Privatversicherten benötigen wir das von der Apotheke bedruckte und quittierte Rezept
E-Rezepte bekommen Sie oft noch als Papierrezept. Ärzte sind dazu verpflichtet, dieses auf Wunsch auszudrucken
- Apotheken jedoch nicht
Achten Sie bitte immer darauf, das E-Rezept direkt nach Ausstellen durch den Arzt in der Apotheke einzulösen.
Fehlt Ihr Name auf der Apothekenquittung, reichen Sie bitte das Rezept mit ein.

