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Registrierung und Erstattung: So einfach geht das!

Erste Schritte: Registrierung mit der MV-Service-App 

Belege einreichen:

1. Sie begleichen Ihre Rechnungen, die Sie z. B. von Ihrem Arzt oder einem Labor erhalten.

2. Reichen Sie die Rechnung oder das Rezept über die MV ServiceApp/das MV Kundenportal ein. Mit App und Portal behalten Sie alles im Blick.

3. Nach Bearbeitung erhalten Sie umgehend den Erstattungsbetrag, entsprechend der vereinbarten tariflichen Leistungen

Was ist bei (e)-Rezepten zu beachten?

Das E-Rezept wurde für gesetzlich Versicherte zum 1. Januar 2024 eingeführt. Für Privatversicherte ist das E-Rezept nicht verpflichtend. Bitte beachten Sie daher:

Bei Medikamenten-Zuzahlungen brauchen wir die Apothekenquittung mit Ihrem Namen
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder bei verordneten Arzneimitteln von Privatversicherten benötigen wir das von der Apotheke bedruckte und quittierte Rezept
E-Rezepte bekommen Sie oft noch als Papierrezept. Ärzte sind dazu verpflichtet, dieses auf Wunsch auszudrucken
- Apotheken jedoch nicht
Achten Sie bitte immer darauf, das E-Rezept direkt nach Ausstellen durch den Arzt in der Apotheke einzulösen.
Fehlt Ihr Name auf der Apothekenquittung, reichen Sie bitte das Rezept mit ein.